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Das Ziel von Kinder- und Jugendschutz ist es, dass Kinder und Jugendliche nicht durch einzelne Menschen, gesellschaftliche Gruppen oder gesamtgesellschaftliche Erscheinungen in ihrer Entwicklung gestört oder geschädigt werden, ehe sie es gelernt haben, Gefährdungen selbst zu erkennen und entsprechend zu handeln. Insbesondere soll ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nicht negativ beeinflusst werden.

Das Jugendschutzgesetz soll daher sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit keinen Gefährdungen ausgesetzt werden, die verantwortungsbewusste  Eltern im privaten Bereich, oder wenn sie anwesend wären, nicht zulassen würden. Dabei berücksichtigt das Gesetz den wachsenden “Reifegrad” der Kinder und  Jugendlichen und “gestattet” ihnen mit zunehmendem Alter mehr.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Saarwellingen

Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden in der Gemeinde Saarwellingen Referentenvorträge und Theaterstücke zu Themen des Jugendschutzes und zu den verschiedensten Erziehungsthemen durchgeführt. Die Termine werden auf der Jugendseite der Saarwellinger Nachrichten veröffentlicht.  Die Veranstaltungen finden in Kooperation mit dem Kreisjugendamt Saarlouis statt.

Im Eingangsbereich des Amtes für Jugend, Senioren und Soziales liegen, Flyer und Broschüren zu vielen verschiedenen Themen aus. Neu aufgelegt wurden die Flyer zu den Themen "Jugendliche und Ausgehen", "Jugendliche und Sexualität", "Jugendliche und Alkohol", "Jugendliche und Verträge" sowie "Jugendliche und Taschengeld".

Bei Fragen und Problemen stehen ihnen die MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend, Senioren und Soziales gerne zur Verfügung. Ebenso können Sie sich an das Kreisjugendamt Saarlouis wenden.
Das Bundesamt für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat eine sehr gute Auswahl an verschiedensten Flyern zum Thema "Kinder- und Jugendschutz". Diese finden Sie hier.