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Härtefallhilfen Energie für Privathaushalte: Start des Antragsverfahrens

Die Härtefallhilfen für private Haushalte im Saarland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit Montag, 8. Mai, beantragt werden.

Dies gilt für Haushalte, die von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks betroffen sind.

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden:

https://nle-Brennstoffhilfe.de

Hinweis: Privatpersonen müssen beim Online-Antrag ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihren gültigen Personalausweis zeigen (Selfie), sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Personalausweises bestätigen.

Den Link, sowie weitere Informationen und FAQ findet man auch direkt unter www.saarland.de/privathaushalte

Über einen Online-Rechner kann vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

In Einzelfällen können die Antragsformulare postalisch an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden, die beispielsweise über keinen Internetzugang verfügen, oder sich mit digitalem Antragsverfahren nicht hinreichend auskennen. Hierzu können die Formulare ab Mittwoch, 10. Mai, über die folgende Telefonnummer: 0681-501-4433 oder bestellt werden. Diese müssen dann wiederum postalisch an die im Formular angegebene Postadresse in Hamburg zurückgesendet werden.

Es wird dennoch empfohlen das digitale Antragsverfahren zu nutzen, da dies die unkompliziertere Variante darstellt. Anträge können bis voraussichtlich 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.saarland.de/privathaushalte

Wir bitten um Beachtung, dass für die Härtefallhilfen der Bund und die Länder zuständig sind. Sollten Sie Fragen oder Hilfe zum Thema Härtefallhilfen benötigen, wenden Sie sich bitte an das saarländische Wirtschaftsministerium. Die Kommunalverwaltungen, wie bspw. die Gemeinde Saarwellingen, haben hier keine Zuständigkeit.