Die Gemeinde Saarwellingen stellt zum 01.09.2023 oder zum später möglichen Zeitpunkt
einen Revierförster (m/w/d)
unbefristet ein.
Bei der Stelle handelt es sich um einen sehr vielfältigen und abwechslungsreichen Tätigkeitsbereich bei der zwei Forstbetriebe mit einer Gesamtfläche von 1050 ha (Gemeinde Saarwellingen 800 ha und Gemeinde Heusweiler 250 ha) zu verwalten sind. Mit der Gemeinde Heusweiler wurde ein Beförsterungsvertrag abgeschlossen. Zum Forstbetrieb gehört auch die Verwaltung und Unterhaltung des Wildgeheges Wolfsrath in Saarwellingen.
Die Forstbetriebe sind PEFC zertifiziert und werden naturnah bewirtschaftet.
Ihre Aufgaben sind u. a.:
• Durchführung aller klassischen Revierdienstaufgaben, Aufstellung der Wirtschaftspläne und betriebswirtschaftliches Controlling des Gesamtbetriebes.
• Holzvermarktung
• Einsatz und Führung der zugeordneten Forstwirte und Unternehmer
• Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen
• Brennholzversorgung
• Vertretung des Forstbetriebes in den politischen Gremien
• Ausführung und Überwachung der Verkehrssicherungsplicht
• Verwaltung des Wildgeheges Wolfsrath, Planung und Durchführung des Reduktions- und Hegeabschusses und damit verbunden die Versorgung und der Verkauf des Farmwildes.
Ihr Profil
• ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Forstwirtschaft
• ein erfolgreich abgeschlossenes Anwärterjahr/Traineeprogramm
• Berufserfahrungen sind von Vorteil
• Organisationstalent und Verantwortungsbereitschaft
• Team- und Konfliktfähigkeit sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen
• Hohes Maß an Flexibilität, Eigeninitiative und Entscheidungsfreude
• Interesse an naturnaher Waldwirtschaft und der Wiederaufforstung der Kalamitätsflächen.
• Interesse an Aus- und Fortbildung
• Teilnahmebescheinigung an einem V. T. A. - Seminar
• Jagdschein
• Erfahrung im Umgang mit Farmwild, Erstellung von waldpädagogischen Konzepten in Verbindung mit Wildtierhaltung.
• Fundierende Kenntnisse in den gängigen EDV-Anwender-Programmen
• Führerschein der Klasse BE
Wir bieten Ihnen:
• eine unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit leistungsgerechter Bezahlung nach besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Vorgaben. Im Beamtenrecht kann eine Besoldung bis BesGr. A 12 erfolgen; für den Bereich des Tarifrechts ist die Stelle neu zu bewerten.
• Dienstfahrzeug während der Arbeitszeit
Die Gemeinde Saarwellingen verfügt über einen Frauenförderplan und ist im Sinne der beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen bestrebt, den Personalanteil von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen sind daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG). Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unter www.saarwellingen.de abrufen.“
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 31.03.2023 an die Personalabteilung der Gemeindeverwaltung (Postanschrift: Gemeinde Saarwellingen, Personalabteilung, Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen oder per E-Mail als pdf-Dokument an: persabteilung@saarwellingen.de).
Saarwellingen, den 01.03.2023
gez.
Manfred Schwinn
Bürgermeister