Die Gemeinde Saarwellingen sucht zum 01.09.2023
eine Küchenhilfe (m/w/d)
für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) Saarwellingen in Teilzeit mit 12,5 Wochenstunden
Die Stelle ist zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 (01.09.2023 - 31.07.2024) befristet.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12,5 Stunden (Fünftagewoche, Arbeitszeit von 12:30 bis 15:00 Uhr) während der Schulzeit ohne Ferien im Rahmen der täglichen Essensausgabe. Eine Verlängerung der Anstellung über die oben angegebene Befristung hinaus wird vorbehaltlich der Genehmigung von Fördergeldern angestrebt.
Erwartet werden ein gepflegtes Äußeres sowie Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Küchenbereich. Teamfähigkeit wird ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten.
Beschäftigte (m/w/d), die nach dem 01.03.2020 bei der FGTS tätig werden, müssen der Leitung der Einrichtung vor Beginn der Tätigkeit nach § 20 Abs. 9 IfSG n.F. entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass bei ihnen ein den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) entsprechender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht. Kann aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden, ist dies ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis zu belegen. Weiter müssen die Bewerber die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes („Gesundheitspass“) nachweisen bzw. noch erwerben.
Die Freiwillige Ganztagsschule Saarwellingen gehört zum Standardmodell für den Grund- und Förderschulbereich. Hier werden ca. 180 Grundschulkinder nach Unterrichtsende täglich bis 17 Uhr betreut und gefördert. Innerhalb der Oster-, Herbst- und Faschingsferien sowie drei Wochen in den Sommerferien wird auch eine Ganztagsferienbetreuung (7.00 Uhr bis 17.00 Uhr) angeboten.
Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Regelungen des Tarifvertrages für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes TVöD. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe (EG) 1. Daneben werden die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen gewährt.
Die Gemeinde Saarwellingen verfügt über einen Frauenförderplan und verfolgt auf dieser Grundlage das Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes, die Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Frauen sind daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG). Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unter www.saarwellingen.de abrufen.“
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 30.06.2023 an die Personalabteilung der Gemeindeverwaltung Postanschrift: Gemeinde Saarwellingen, Personalabteilung, Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen
oder per E-Mail als pdf-Dukument an: persabteilung@saarwellingen.de)
Saarwellingen, den 10.05.2023
Manfred Schwinn
Bürgermeister