Inhaltsbereich

4. Änderung des Bebauungsplanes "Dickenwald, II. BA" in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Saarwellingen

Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches und der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ einzuleiten.

Die Gemeinde Saarwellingen ist ein für Gewerbe- und Industriebetriebe hoch attraktiver Standort. Eine Produktionsstätte von „Ludwig Schokolade“ befindet sich bereits in der Gemeinde. Nunmehr besteht Erweiterungsbedarf.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ verfolgt das Ziel, im Bereich der geplanten Hallen und sonstigen baulichen Anlagen die bereits als Gewerbegebiet festgesetzte Fläche als überbaubare Fläche auszuweisen. Flächen, die überhaupt für eine Erweiterung am Standort in Frage kommen sind rar, sodass alle potenziell möglichen Erweiterungsflächen genutzt werden sollen, um den Betrieb am Standort Saarwellingen zukunftsfähig aufstellen zu können.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach der Änderung des Bebauungs-planes „Dickenwald, II. BA“ (1989) sowie der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ (2008). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Änderung eines Bebauungsplanes.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ aus dem Jahr 1989 sowie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“ aus dem Jahr 2008 nur durch die neu getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen gelten weiterhin.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom 10.05.2024 bis 14.06.2024 durchgeführt worden.

Zwischenzeitlich haben sich die Erweiterungsvorhaben der Firma Ludwig Schokolade konkretisiert. Daraus resultiert die Erweiterung des Geltungsbereiches von ca. 7.320 m2 auf ca. 3 ha. Die Erweiterung ist notwendig, um eine zusammenhängende Bebauung mit dem bestehenden Betriebsgelände zu ermöglichen. Der gesamte Geltungsbereich wird als Gewerbegebiet fest-gesetzt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 die Anpassung des Geltungsbereiches und den überarbeiteten Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Dickenwald, II. BA“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet sowie die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3 ha.

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), sowie der Begründung, in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.saarwellingen.de unter folgendem Pfad: www.saarwellingen.de/rathaus-und-buergerdienste/bauen-planen/bekanntmachungen-bauleitplanung, erneut veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich erneut im Rathaus der Gemeinde, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer Nr. A.206, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentra-le Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@saarwellingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Saarwellingen, den 04.11.2024
Dr. Horst Brünnet
Bürgermeister

Downloads im pdf-Format: