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Elektronische Bürgerdienste

Die Gemeinde Saarwellingen ist Mitglied des Zweckverbands Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen (eGo-Saar).

Der Zweckverband widmet sich der Erschließung und Nutzbarmachung von e-Government-Technologien und -Lösungen für saarländische Städte und Gemeinden und Gemeindeverbände.

Über das e-Government-Portal erhalten Sie Zugang zu Behördendienstleistungen und zu einer Formularübersicht. Ebenso stehen unten für Sie weitere Formulare bereit, die Sie sich herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und der zuständigen Dienststelle zuschicken oder persönlich dort abgeben können.

Bitte beachten Sie hierzu unseren Hinweis zum Empfang elektronisch signierter Dokumente in unseren Datenschutzrichtlinien.

Die Besteuerung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten erfolgt nach der neuen Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Saarwellingen nach dem Einspielergebnis. Das Einspielergebnis ist der Betrag des elektronisch gezählten Gesamtbetrages der eingesetzten Spielbeträge abzüglich der ausgezahlten Gewinne, bereinigt um Veränderungen der Röhreninhalte, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.
Der Steuersatz beträgt je Apparat bzw. je Spielvorrichtung für jeden angefangenen Kalendermonat in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 vom Hundert des Einspielergebnisses; in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 vom Hundert des Einspielergebnisses.

 

Hinweis

Zurzeit liegen die verfügbaren Formulare im PDF-Format vor. Um diese lesen zu können, benötigen Sie die Reader©-Software von Adobe oder eine vergleichbare Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten. Sollten Sie den Reader nicht installiert haben, können Sie hier die aktuelle Version des Adobe-Readers kostenlos herunterladen.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zum Empfang elektronisch signierter Dokumente in unseren Datenschutzrichtlinien.