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Die Besteuerung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten erfolgt nach der neuen Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Saarwellingen nach dem Einspielergebnis. Das Einspielergebnis ist der Betrag des elektronisch gezählten Gesamtbetrages der eingesetzten Spielbeträge abzüglich der ausgezahlten Gewinne, bereinigt um Veränderungen der Röhreninhalte, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.
Der Steuersatz beträgt je Apparat bzw. je Spielvorrichtung für jeden angefangenen Kalendermonat in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 vom Hundert des Einspielergebnisses; in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 vom Hundert des Einspielergebnisses.

 

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