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Umtausch alter grauer und rosa Führerscheine

Ab sofort werden alle Inhaber alter grauer und rosa Führerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1971 aufgefordert ihre Führerscheine bis zum 19.01.2025 umzutauschen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben erforderlich.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, welches insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. Der Europäischen Union L 107/68 vom 25.04.2015, S. 68)) waren bereits alle Inhaber alter grauer und rosa Führerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1953 bis einschließlich 1970 aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen.

Nachdem die Umtauschfrist (für Inhaber grauer und rosa Führerscheine) der Jahrgänge 1965 bis einschließlich 1970 zum 19.01.2024 abläuft, sind nun die Jahrgänge 1971 und später aufgerufen ihre grauen oder rosa Führerscheine bis zum 19.01.2025 umzutauschen.

Anmerkung: Inhaber grauer und rosa Führerscheine oder auch Kartenführerscheine (ohne Ablaufdatum) des Jahrganges 1952 und früher brauchen ihre Führerscheine erst bis zum 19.01.2033 umzutauschen.

Grundsätzlich hat der Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfolgen, an welcher der Inhaber seinen Hauptwohnsitz hat.

Für den Umtausch wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 25,30 € und ist bei Antragstellung zu entrichten (in bar oder mit Girokarte).

Zur Antragstellung bringen Sie bitte auch Ihren in Besitz befindlichen Führerschein und Ihren Personalausweis mit.

Sollte Ihr Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Gemeinde Saarwellingen (oder vor dem 01.01.74 vom Landkreis Saarlouis) ausgestellt worden sein, ist vorher ein Auszug aus der Führerscheindatei der Ausstellungsbehörde zu beantragen. Dieser Auszug aus der Führerscheindatei soll direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Gemeinde Saarwellingen geschickt werden.

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