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Informationen zum Thema Pflege

Nach der Definition des Gesetzes sind unter dem Begriff "Pflegebedürftigkeit" Personen erfasst, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf die Dauer- voraussichtlich für mindestens sechs Monate- und somit mindestens der in & 15 SGBXI festgelegten Schwere bestehen.

  • Pflegegrad I:   Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad II: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad III: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad IV: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad V: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
                             besonderen Anforderungen an die pflegerische
                             Versorgung

Leistungen der Pflegeversicherung:
Der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hängt davon ab welcher Pflegegrad vorliegt.

Wo können Pflegeleistungen beantragt werden?
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse/Krankenkasse gestellt werden.

Informationen und Ansprechpartner

Für viele ist das eigene Heim ein wichtiger Bezugspunkt. Doch häufig leben sie dort allein. Was für Angehörige und für einen selbst mit Sorgen verbunden ist.

Ein Stück Sicherheit gibt der Hausnotruf. Das Dienstleistungssystem bietet rund um die Uhr die Möglichkeit in kritischen Situationen Hilfe zu rufen. Hierfür tragen Senioren eine Uhr oder eine Kette. Durch Drücken eines Knopfes wird in einer Notsituation ein Hilferuf an die Notrufzentrale   gesendet. Auf Wunsch können ein Notarzt, der Hausarzt und/oder die Angehörigen informiert werden. Meldet sich der Pflegebedürftige nicht, wird sofort der Notarzt alarmiert.

 

  • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Saarlouis e.V.
    Hausnotruf-Dienst
    Carl-Friedrich-Gauß-Str. 4
    66793 Saarwellingen

          Tel.:        06838/899953
          Internet:www.drk-kv-sls.de

  • Malteser Hilfsdienst e.V.
    Klarenthaler Str. 23
    66128 Saarbrücken

          Tel.:        0681/97035-0
          Internet:www.malteser-hausnotrufdienst.de

  • Arbeiter-Samariter Bund Landesverband Saarland e.V.
    Hausnotruf
    Kurt-Schumacher-Str. 18
    66130 Saarbrücken

          Tel.:      0681/880040
          E-Mail:

  • AWO ZuHause
    Malstatter Markt 4
    66115 Saarbrücken

          Tel.:        0681/709510
          Internet:www.awo-saarland.de

  • Not-Ruf-Saar e.V.
    Neugrabenweg 23
    66123 Saarbrücken

          Tel.:        0681/371862
          Internet:www.not-ruf-saar.de

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Sigrid Hoffmann

Tel.:0681/501-3224

Die Pflegekasse lässt auf Antrag des Pflegebedürftigen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder von anderen unabhängigen Gutachtern ein Gutachten anfertigen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand festzustellen. Der Antragsteller hat ein Recht darauf, dass ihm mit dem Bescheid das Gutachten übermittelt wird.

Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) im Saarland:
Dudweiler Landstr. 151
66123 Saarbrücken

Tel.:      0681/93667-0
Fax:      0681/93667-33
E-Mail: