Das Saarwellinger Standesamt
Alle Dienstleistungen unseres Standesamtes im Überblick
Ab sofort können Sie beim Standesamt Saarwellingen medienbruchfrei standesamtliche Urkunden bestellen und für die anfallende Verwaltungsgebühr den entsprechenden Zahlungsvorgang auslösen. Die akzeptierten Zahlungsverfahren sind: Kreditkarte (VISA oder Mastercard) und Paypal. Die Übersendung der Urkunden erfolgt auf dem Postweg.
Wichtige Hinweise:
Bei Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft und Sterbefall vor dem 01.01.2009 ist eine Bestellung bei uns nur möglich, wenn die Geburt, die Heirat, die Eintragung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall in der Gemeinde Saarwellingen (mit den ehemaligen Standesämtern Schwarzenholz und Reisbach) stattgefunden haben.
Liegt das Ereignis ab dem 01.01.2009, können wir auch Urkunden ausstellen, wenn das Ereignis im Zuständigkeitsbereich anderer saarländischer Standesämter stattgefunden hat (z. B. bei der Geburt Ihres Kindes in Saarlouis).
Personenstandsurkunden können nur aus Personenstandsregistern ausgestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- bei Eheurkunden, das Ereignis nicht länger als 80 Jahre zurückliegt
- bei Geburtsurkunden, das Ereignis nicht länger als 110 Jahre zurückliegt
- bei Sterbeurkunden, das Ereignis nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstandsregister zur Weiterführung als Archivgut geführt. In diesen Fällen können dann beglaubigte Kopien (gebührenpflichtig) aus den Altregistern unter standesamt@saarwellingen.de angefordert werden.
Über diesen Link können Sie die Urkunden online beantragen: Link
Sie möchten sich standesamtlich trauen lassen und sind noch auf der Suche nach dem passenden Ort dafür? Die Gemeinde Saarwellingen bietet Paaren zwei Möglichkeiten für standesamtliche Trauungen: Geben Sie sich entweder in kleinem Rahmen (bis ca. 25 Personen) im Trauzimmer des ehemaligen Saarwellinger Schlosses oder mit einer größeren Gesellschaft (ab ca. 30 bis max. 100 Personen) im Festsaal des Alten Rathauses das Ja-Wort. Beide Trauorte sind barrierefrei zugänglich und mit einem Aufzug ausgestattet.
Heiraten Sie nicht irgendwo...Sie heiraten ja auch nicht irgendwen!
Für Terminanfragen, Fragen zu den Trauorten oder wichtigen Formalitäten können Sie sich an die Ansprechpartner des Standesamtes der Gemeinde Saarwellingen wenden.
Wichtige Informationen rund um Ihre Trauung in Saarwellingen:
- Trauungen in der Gemeinde Saarwellingen sind ausschließlich von Montag bis Freitag möglich. Samstag und Sonntag werden keine Trauungen durchgeführt.
- Ihre Trauung kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt vorgenommen werden. Ein Trautermin kann bereits ein Jahr im Voraus reserviert werden. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Reservierung, eine verbindliche Anmeldung mit Terminbestätigung ist erst sechs Monate im Voraus möglich! Ihren Wunschtermin können Sie ganz einfach per E-Mail an standesamt@saarwellingen.de oder über unser Kontaktformular anfragen.
- Um Ihnen im Vorfeld Auskünfte über die vorzulegenden Urkunden/Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung geben zu können, benötigen wir von beiden Eheschließenden verschiedene Angaben. Hierfür nutzen Sie (frühestens sechs Monate vor der Trauung) unsere Online-Voranmeldung zur Eheschließung, bitte halten Sie dazu Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe bereit. Urkundliche Nachweise (Geburtsurkunden, Eheurkunden Vorehe) sind für die Voranmeldung nicht zwingend erforderlich, können aber gerne hochgeladen werden. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie von uns eine Rückmeldung welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Durch die Nutzung dieses Online-Dienstes können Sie Ihre Anfrage rund um die Uhr einreichen und vermeiden somit unnötige Wege.
- Die eigentliche Anmeldung Ihrer Eheschließung muss persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen. Ist keiner der beiden Eheschließenden in Deutschland gemeldet, ist das Standesamt zuständig bei dem die Ehe geschlossen werden soll. Nachdem Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. In diesem Termin erhalten Sie Informationen zur Namensführung und zum Ablauf des Tages der Eheschließung (Musikwunsch, Trauzeugen, persönliche Worte, Sektumtrunk usw.)
Informationsbroschüre Namensrecht
"Heiraten ist nicht das Happy End, sondern immer erst der Anfang." (F. Fellini)
Das Rathaus der Gemeinde Saarwellingen hat eine lange Tradition. Es ist das einzige Gebäude, das heute noch von der stolzen Geschichte unserer Gemeinde erzählt.
Erbaut wurde das Gebäude in der Zeit der Duodezfürsten 1766 von der letzten gräflichen Herrschaft Saarwellingen, dem Grafen von Wied-Runkel. Allerdings wurde es bereits 1794 im Zuge der Französischen Revolution enteignet, um dann 1818 ins Eigentum der mittlerweile entstandenen zivilen Gemeinde Saarwellingen zu gelangen. Nach einer Erweiterung im Jahre 1879 wurde das Haus dann fast 100 Jahre als Schule genutzt, bis es 1978 seine Bestimmung als Rathaus bekam.
Nach umfangreichen Umbau- und Sanierungsarbeiten gestaltet sich das Rathaus seither als modernes und bürgerfreundliches Dienstleistungszentrum. 2025 erfolgte eine Renovierung unseres Trauzimmers.
Paare, die sich zur Eheschließung entschlossen haben, können die standesamtliche Trauung mit max. 20 Gästen im stilvollen Trauzimmer im Erdgeschoss des Rathauses stattfinden lassen. Das Trauzimmer und das Standesamt sind über den Innenhof des Rathauses problemlos mit einem behindertengerechten Aufzug erreichbar.
Termine, Formalitäten, Ablauf, Sektempfang etc. - unsere Standesbeamten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
"Die Liebe ist ein Fest, es muss nicht nur vorbereitet, sondern auch gefeiert werden." (Platon)
Das ehemalige Rathaus der Gemeinde Saarwellingen in der Vorstadtstraße dient seit vielen Jahren als Kulturtreffpunkt, Trauort und Eventlocation für Ihre Feierlichkeiten.
Trauung
Gerade für größere Trauungen mit über 30 bis maximal 100 Gästen ist der Festsaal des Alten Rathauses perfekt geeignet. Um sich im Festsaal trauen zu lassen, sollten Sie im Vorhinein mit einem unserer StandesbeamtInnen sprechen, um alle Fragen rund um Ihren großen Tag zu klären. Da das Alte Rathaus zudem als Kultur-Veranstaltungsort genutzt wird, müssen Sie Ihren Wunschtermin mit dem Kulturamt der Gemeinde Saarwellingen vorab absprechen. Das Alte Rathaus ist barrierefrei zugänglich und der Festsaal im 1. Obergeschoss ist mit einem Aufzug zu erreichen. Die Gebühr, damit Sie den Festsaal im Alten Rathaus für eine Trauung nutzen können, beträgt 70 € und ist bei unseren StandesbeamtInnen bei der Eheanmeldung zu entrichten.
Sektempfang oder Hochzeitsfeier
Wollen Sie nach der Trauung einen Sektempfang ausrichten oder sogar Ihren Start ins Eheleben mit Ihren Gästen vor Ort feiern? Die Pächterin des Bistros, Edyta Bach, ist fester Bestandteil der Location und steht Ihnen bei diesen (An-)Fragen gerne zur Verfügung. Von der Deko über die Getränke hin zu besonderen Wünschen ist sie Ihre perfekte Ansprechpartnerin und richtet Ihnen Ihre persönliche Hochzeitsfeier aus. Die Raumbuchung inkl. Miete (40 € Tagesmiete für Festsaal und Atelier) erfolgt bei dem Kulturamt der Gemeinde Saarwellingen.
Kontakt/Ansprechpartner:
Ausrichtung Ihrer Feierlichkeit im Alten Rathaus:
Bistro "Altes Rathaus"
Frau Edyta Bach
Tel.: 06838 81111
Mobil: 0170 7724343
E-Mail: kontakt@altes-rathaus-saarwellingen.de
Website "Altes Rathaus": www.altes-rathaus-saarwellingen.de
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und das ausländische Standesamt für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz hat. Hat die eheschließende Person im Inland keinen Wohnsitz, so ist der Ort des letzten in Deutschland gemeldeten Wohnsitzes maßgebend. War die eheschließende Person nie im Inland gemeldet, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Ab Ausstellungsdatum ist es sechs Monate gültig.
Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses ist online möglich. Hierfür wird allerdings ein gültiger Ausweis mit Online-Funktion sowie ein Bund-ID-Konto benötigt.
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) erhält jede Person die Möglichkeit den Geschlechtseintrag und die Vornamen in den Personenstandsregistern durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern, wenn die gefühlte Geschlechtsidentität von dem Geschlechtseintrag im Geburtenregister abweicht.
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Stufen:
- Zunächst muss die erklärende Person die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei dem später auch die Erklärung abgegeben werden soll.
- Nach Ablauf von drei Monaten kann die Person durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern ändern. Wird die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben, wird die Anmeldung gegenstandslos.
Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist aber nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Anpassung der Vornamen möglich, die dem gewählten Geschlecht entsprechen müssen. Wirksam wird die Erklärung durch Entgegennahme beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes. Wird die Anmeldung und Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben, muss dieses Standesamt zur Wirksamkeit die Unterlagen im Anschluss an das Standesamt des Geburtsortes weiterleiten.
Die Gebühr für die Anmeldung und die anschließende Erklärung beträgt insgesamt 45 €.
Für eine Terminreservierung können Sie uns ganz einfach per E-Mail an standesamt@saarwellingen.de kontaktieren.
Ein Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts, muss persönlich vor dem Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden, dabei ist lediglich ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Die Gebühr für einen Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts beträgt 32 €.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Das Standesamt Saarwellingen ist zuständig für die Beurkundung aller Sterbefälle in der Gemeinde Saarwellingen.
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. Bei häuslichen Sterbefällen erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Alle für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlichen Unterlagen können entweder durch das Bestattungsunternehmen persönlich beim Standesamt abgegeben werden oder alternativ in einem verschlossenen und an das Standesamt adressierten Umschlag in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden.
Jede Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. In den meisten Fällen finden Geburten in Krankenhäusern statt. Hier müssen Sie sich an das zuständige Standesamt im jeweiligen Ort wenden. Bei einer Hausgeburt o. ä. auf dem Gebiet der Gemeinde Saarwellingen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an das Standesamt Saarwellingen.
Anliegen | Kosten | |
---|---|---|
Ehefähigkeitszeugnis (deutsches Recht) | 55,00 € | |
Ehefähigkeitszeugnis (ausländisches Recht) | 80,00 € | |
Ehevoraussetzungen (deutsches Recht) | 55,00 € | |
Ehevoraussetzungen (ausländisches Recht) | 80,00 € | |
Eheschließung nach Anmeldung bei anderem Standesamt | 40,00 € | |
Urkunde | 14,00 € | Jede weitere 7,00 € |
Beglaubigter Registerausdruck | 14,00 € | Jeder weitere 7,00 € |
Erklärung zur Namensführung (z.B. Wiederannahme Geburtsname, Änderung der Vornamen-Reihenfolge) | 32,00 € | |
Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft | 32,00 € | |
Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen | 45,00 € | |
Erklärung der Vaterschaft | 30,00 € |