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Update: Kanalbaumaßnahme in der Labachstraße verlängert bis Ende Juli 2025

Verlängerung der Vollsperrung am Ortseingang Reisbach, Labachstraße

Die Bauarbeiten in der Labachstraße (Ortseingang Reisbach) werden nach aktuellem Stand voraussichtlich Ende Juli 2025 abgeschlossen. Die derzeitige Vollsperrung kann somit leider frühestens in Kalenderwoche 32 aufgehoben werden.

Die Gründe:

Grund hierfür ist der Umstand, dass das beauftragte Bauunternehmen zusätzliche Arbeiten ausführen muss, die im ursprünglichen Bauablauf nicht vorgesehen waren. Im Folgenden erläutern wir ihnen die wichtigsten und zeitintensivsten Maßnahmen:

  • Während der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass der Baugrund stark durchnässt ist. Untersuchungen mittels angelegter Probefelder ergaben, dass es sich um Schichtenwasser handelt. Dieses muss nun gefasst und abgeleitet werden, um den Untergrund ausreichend verdichten zu können. Zu diesem Zweck wurde unter dem nördlichen Gehweg eine etwa 400 Meter lange Drainage verlegt.
  • Darüber hinaus wurde die Entwässerung mit Blick auf Starkregenereignisse sowie das anfallende Oberflächenwasser aus dem nördlichen Bereich optimiert. An drei besonders betroffenen Stellen mussten zusätzliche Regenwasserleitungen und Abläufe eingebaut werden.
  • Der bauliche Zustand der Hochbordsteine, des gesamten südlichen Gehwegs sowie von Teilen der Tiefborde hat sich im Zuge der Arbeiten deutlich verschlechtert. Diese Bereiche werden nun – analog zur nördlichen Seite – erneuert und an den aktuellen Standard angepasst.
  • Die Fahrbahn selbst soll auf gesamter Breite erneuert werden. Laut dem Straßenbaulastträger – dem Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes – ist diese Vorgehensweise erforderlich, um mögliche Schwachstellen in der Fahrbahnmitte, die bei einer halbseitigen Bauweise entstehen könnten, von vornherein zu vermeiden. Die Fräs- und Asphaltierarbeiten sind für Anfang bis Mitte Juli eingeplant. Um die Beeinträchtigungen für die Anlieger entlang des rund 530 Meter langen Streckenabschnitts zeitlich so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Ausführung abschnittsweise – jedoch ausschließlich quer zur Fahrbahn.

Die Verkehrsführung und Verkehrssicherung erfolgen auf Grundlage der geltenden Vorschriften durch die zuständige Verkehrsbehörde beim Landkreis Saarlouis. Auch wenn es vor Ort den Anschein haben mag, dass die verbleibende Fahrbahnbreite eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung zulassen würde, ist dies laut den „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ nicht zulässig, da die verbleibende Restbreite hierfür nicht ausreicht.

Wir danken den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre lange Geduld.