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Der Bürgermeister informiert: Hinweis auf Straßenreinigungssatzung

Bitte um Beachtung und Mithilfe!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Sommer 2021 hat der Gemeinderat die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Saarwellingen überarbeitet und als Ortsrecht veröffentlicht. Sie finden diese auf unserer Internetseite bei der Ortsrechtsammlung.

Es war bei uns in „Wellingen“ schon immer gute Tradition „de Rinn se kehren“. Ob das jetzt samstags oder an einem anderen Tag geschieht, ist dabei eher nebensächlich. Wichtig ist, dass sich jeder dieser Verpflichtung bewusst ist, im privaten wie im öffentlichen Bereich.

Warum weise ich darauf hin? Es liegt mir fern Sie als Bürgerin und Bürger zu „gängeln“. Jedoch erfüllt die Straßenreinigungspflicht eine sehr wichtige Aufgabe. Neben dem besseren Erscheinungsbild ist dies ein wertvoller Beitrag die Senkschächte frei von Unrat und Blätterwerk zu halten. Es ist in Folge ein ganz wichtiger Beitrag für die Starkregenprävention. Natürlich werden die Senkschächte so oft wie es organisatorisch möglich ist von unsrem engagierten Baubetriebshof geleert. Ohne Ihre Mithilfe ist das aber nicht zu bewältigen. Daher meine Bitte: helfen Sie mit saubere Straßen und Rinnen und damit Senkschächte zu schaffen.

Grundsätzlich gilt: Die Reinigungspflicht („Fegen“ ist ausreichend) gilt bis zur Fahrbahnmitte inklusive der Rinne. Ausgeschlossen davon ist die Beseitigung von Wildkraut und Laubbefall sowie sonstigem Unrat aus dem öffentlichen Straßenraum. Aufgrund des Verkehrsaufkommens und anderer Restriktionen sind verschiedene Straßenzüge davon ausgenommen. Bitte nehmen Sie sich deshalb ein wenig Zeit einmal in die Straßenreinigungsatzung reinzuschauen und zu prüfen, was bei Ihnen konkret gilt.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Mithilfe!

Ihr
Dr. Horst Brünnet
(Bürgermeister)