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Hinweis für Gewässeranlieger – Einhaltung des 5-Meter-Uferstreifens

Ein freier Uferstreifen schützt nicht nur die Natur – er hilft auch, Hochwasser vorzubeugen.

Die Gemeinde Saarwellingen weist alle Anlieger an Bächen und Gräben darauf hin, dass entlang oberirdischer Gewässer ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern Breite einzuhalten ist (§ 27 Abs. 2 Saarländisches Wassergesetz – SWG).
Dieser Streifen dient dem Schutz des Gewässers, dem Erhalt der Ufervegetation und der Sicherstellung der Gewässerunterhaltung.

Wer gilt als Gewässeranlieger?

Als Gewässeranlieger gelten alle Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Grundstücke direkt an ein oberirdisches Gewässer (z. B. Bach, Graben oder Teich) grenzen. Auch wenn das Gewässer durch private Grundstücke verläuft, bleibt es Teil des öffentlichen Gewässers und unterliegt den Vorschriften des Wasserrechts.

Warum gibt es den 5-Meter-Uferstreifen?

Nach § 27 Abs. 2 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) ist beidseitig entlang der Gewässer ein Randstreifen von mindestens 5 Metern Breite ab Böschungsoberkante freizuhalten. Dieser Streifen schützt die Wasserqualität, die Ufervegetation und Tierwelt und ermöglicht der Gemeinde die notwendige Gewässerunterhaltung (z. B. Reinigung, Rückschnitt, Kontrolle).

Pflichten der Gewässeranlieger

Im 5-Meter-Randstreifen sind folgende Handlungen nicht erlaubt:

  • Errichten von baulichen Anlagen (z. B. Zäune, Mauern, Gartenhäuser)
  • Ablagerung von Holz, Kompost, Steinen oder sonstigem Material
  • Düngung, Pflügen oder Spritzen landwirtschaftlicher Flächen
  • Entfernen von Gehölzen oder natürlicher Ufervegetation ohne Genehmigung

Erlaubt sind:

  • Schonende Pflegemaßnahmen der Vegetation
  • Zugang und Unterhaltung durch die Gemeinde

Gewässeranlieger sind außerdem verpflichtet, den Randstreifen frei von Hindernissen zu halten und die Zugänglichkeit für Unterhaltungsarbeiten zu gewährleisten.

Kontrolle und Information

Zur Sicherstellung dieser Vorgaben werden regelmäßig Gewässerschauen durchgeführt. Dabei
kann die Gemeinde Drohnenaufnahmen zur Dokumentation einsetzen.

Ein ausführliches Merkblatt für Gewässeranlieger sowie das Faltblatt „Tipps für Gewässeranlieger“ stehen unter folgendem Download-Link im PDF-Format zur Verfügung oder sind im Rathaus (Umweltamt) erhältlich: Download-Link Faltblatt „Tipps für Gewässeranlieger“