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Information über die Zuständigkeiten beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch Deutsche Glasfaser

Wer ist wofür zuständig? Hier gibt's die Antwort!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes durch die Deutsche Glasfaser erreichen das Gemeindebauamt Saarwellingen vermehrt Anfragen und Beschwerden, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeindeverwaltung liegen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir daher die Zuständigkeiten der Gemeinde Saarwellingen darstellen:

Rolle der Gemeinde Saarwellingen

Die Gemeinde Saarwellingen ist nicht Auftraggeberin des Glasfaserausbaus, sondern Kooperationspartner der Deutschen Glasfaser. Unsere Zuständigkeit beschränkt sich auf die Aufgaben des Baulastträgers für öffentliche Straßen, Wege und Plätze.
Konkret umfasst dies:

  • Teilnahme an Trassenvorbegehungen,
  • Begleitung von Abnahmen im öffentlichen Raum,
  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung von Oberflächen (Straßen, Gehwege, Plätze),
  • Abstimmung mit der Bauleitung der Deutschen Glasfaser sowie der Bauleitung des Generalunternehmers (Firma Selecta).
Nicht in den Zuständigkeits- oder Einflussbereich des Gemeindebauamtes fallen insbesondere:
  • Netzstörungen, Netzausfälle und Fragen zur Verbindungsqualität,
  • vertragliche Angelegenheiten,
  • Arbeiten und Installationen im Gebäude,
  • Glasfaser-Hardware, Router, Hausanschlüsse im Innenbereich,
  • Hausbegehungen, Spleißarbeiten, Einblasen der Glasfaser,
  • Erreichbarkeit und Service der Hotline der Deutschen Glasfaser,
  • sonstige Leistungen aus dem privatrechtlichen Vertrag zwischen Bürger und Deutsche Glasfaser.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner, die Deutsche Glasfaser: www.deutsche-glasfaser.de oder telefonisch unter 02861 - 890 600. Alle Fragen zum Bau beantwortet die Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 - 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr.

Unterstützung bei Tiefbauarbeiten auf Privatgrund

Außerhalb unserer eigentlichen Zuständigkeit können wir Bürgerinnen und Bürger in begrenztem Umfang unterstützen, wenn es um Tief- und Straßenbauarbeiten auf Privatgrund geht, insbesondere bei:

  • mangelhafter Wiederherstellung der Oberfläche,
  • Setzungen oder sichtbaren Schäden infolge der Bauarbeiten.

Solche Anliegen bitten wir ausschließlich schriftlich per E-Mail an bauamt@saarwellingen.de zu melden.

Die Hinweise werden von uns einmalig an die zuständige Bauleitung der Deutschen Glasfaser bzw. des Generalunternehmers weitergeleitet.
Eine weitergehende Nachverfolgung oder Einzelfallbearbeitung ist aus Kapazitäts- und Zuständigkeitsgründen leider nicht möglich.
Wir bitten um Verständnis für diese Abgrenzung und danken Ihnen für Ihre Mithilfe, indem Sie Ihre Anliegen an die jeweils zuständigen Stellen richten.

Mit freundlichen Grüßen
Gemeindebauamt Saarwellingen