Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 27.08.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reitanlage „Auf der Höh““ beschlossen hat.
Die bestehende Reitanlage „Auf der Höh“ soll durch weitere Gebäude (z. B. Überdachung Reitplatz, Weidezelle / Heulager) auf dem bestehenden Gelände weiterentwickelt werden. Außerdem soll direkt angrenzend, östlich der prägenden Gehölzstruktur, eine Koppel entstehen. Die bestehenden Nutzungen (z. B. Dressurplatz, Springgarten, Töltbahn und Clubheim) sollen erhalten bleiben. Die notwendigen Stellplätze können vollständig innerhalb des Plangebietes untergebracht werden. Die Erschließung erfolgt wie bislang über den angrenzenden Feldweg.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das bestehende Gelände der Reitanlage „Auf der Höh“ und die angrenzende Freifläche aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich ca. 200 m südlich der L141. Der nördliche Rand des Geltungsbereiches wird durch die bestehenden Gehölzstrukturen definiert. Der bestehende Feldwirtschaftsweg, der in nördliche Richtung am Ende des Siedlungskörpers in die Schwarzenholzer Straße (L141) mündet, befindet sich am westlichen Rand des Plangebietes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 6,9 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Saarwellingen stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als Sonderbaufläche, hier: Reitanlage, Flächen für die Landwirtschaft und festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dar. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichtes, in der Zeit vom 14.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.saarwellingen.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen, Zimmer A.206, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Ein erster Entwurf des Umweltberichtes liegt vor. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@saarwellingen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Saarwellingen, den 04.09.2026
gez. Dr. Horst Brünnet
Bürgermeister


