Der Gemeinde Saarwellingen liegt ein Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben vor:
„Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und 20 PKW-Außenstellplätzen“
Standort: Gutbergstraße 5, 66793 Saarwellingen
Gemarkung Saarwellingen, Flur 11, Teilfläche aus Flurstück 237/4, 238/1 und 240/1
Die Gemeinde Saarwellingen beabsichtigt, über die Zustimmung zu diesem Vorhaben gem. § 36a BauGB im Rahmen des sog. „Bau-Turbos“ zu entscheiden. Gemäß § 36a Abs. 2 BauGB kann der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung, die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben gegeben werden.
Stellungnahmen können in der Zeit
vom 02. Oktober 2026 bis 02. November 2026
abgegeben werden.
Die für die Beurteilung des Vorhabens maßgeblichen Unterlagen sind während des Beteiligungszeitraumes beim Gemeindebauamt im Rathaus, Zimmer A.206 in der 2. Etage, einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen möglichst elektronisch über bauamt@saarwellingen.de übermittelt werden sollen.
Bei Bedarf können diese auch schriftlich (an: Gemeinde Saarwellingen, Bauamt, Schloßplatz 1, 66793 Saarwellingen) oder zur Niederschrift vor Ort eingereicht werden.
Nach Ablauf der Beteiligungsfrist eingehende Stellungnahmen können bei der Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 36a (2) BauGB erfolgt freiwillig und dient der Information der Gemeinde im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung wird durch die Beteiligung nicht begründet.
Saarwellingen, den 02.10.2026
Der Bürgermeister
gez. Dr. Horst Brünnet

