Update 22.01.2026: Drohnenunterstützte Gewässerschau – Durchführung an drei Gewässern im Gemeindegebiet
Nach der frühzeitigen Information über den geplanten Einsatz von Drohnen zur Unterstützung der Gewässerschau kündigt die Gemeinde Saarwellingen nun die konkrete Durchführung der Maßnahme an den drei größeren Gewässern im Gemeindegebiet an:
• Ellbach (Reisbach – Saarwellingen)
• Lohbach (Ortsteil Schwarzenholz)
• Wallenbornbach (Ortsteil Schwarzenholz)
Die Maßnahme dient der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerunterhaltung, dem Schutz der Gewässer sowie der Unterstützung der Hochwasservorsorge.
Ziel der Maßnahme:
Im Rahmen der drohnenunterstützten Gewässerschau werden insbesondere erfasst:
• der Zustand des Bachlaufs
• die Uferbereiche und der Gewässerrandstreifen
• Ablagerungen oder sonstige Hindernisse
• Engstellen im Hinblick auf die Abflussfähigkeit
• Schäden an Böschungen und Ufervegetation
• schwer zugängliche Gewässerabschnitte
Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als fachliche Grundlage für die weitere Planung und Durchführung der Gewässerunterhaltung.
Durchführung der Befliegung:
Die Befliegung erfolgt abschnittsweise entlang der drei genannten Gewässer, um eine strukturierte Durchführung und eine fachlich fundierte Auswertung zu gewährleisten.
Die Befliegung der einzelnen Abschnitte ist wie folgt vorgesehen:
Ellbach (Reisbach – Saarwellingen)
– Abschnitt 1: Gemarkung Reisbach – Oberlauf bis Ortslage Reisbach
– Abschnitt 2: Ortslage Reisbach bis Ortseingang Saarwellingen
– Abschnitt 3: Ortslage Saarwellingen bis Gemeindegrenze
Lohbach (Schwarzenholz)
– Abschnitt: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet)
Wallenbornbach (Schwarzenholz)
– Abschnitt: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet)
Geplanter Ablauf der drohnenunterstützten Gewässerschau (witterungsabhängig):
KW 06:
– Ellbach, Abschnitt 1: Gemarkung Reisbach – Oberlauf bis Ortslage Reisbach
– Ellbach, Abschnitt 2: Ortslage Reisbach bis Ortseingang Saarwellingen
KW 07:
– Ellbach, Abschnitt 3: Ortslage Saarwellingen bis Gemeindegrenze
KW 08 / KW 09:
– Lohbach: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet)
– Wallenbornbach: Gemarkung Schwarzenholz (gesamter Verlauf im Gemeindegebiet)
KW 10:
– Reserve- und Nachholtermine bei witterungsbedingten Verschiebungen
Witterungsbedingt kann es zu kurzfristigen Verschiebungen kommen.
Die Auswahl dieser Gewässer erfolgte, da es sich hierbei um die hydraulisch und unterhaltungstechnisch bedeutendsten Gewässer im Gemeindegebiet handelt.
Hinweis an die Gewässeranlieger
Die Gemeinde weist darauf hin, dass entlang oberirdischer Gewässer ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern Breite nach den Vorgaben des Saarländischen Wassergesetzes freizuhalten ist.
Anlieger haben im Vorfeld der Befliegung die Möglichkeit, eventuelle Ablagerungen, Hindernisse oder unzulässige Nutzungen im Randstreifen eigenständig zu beseitigen.
Ziel ist eine kooperative Umsetzung des Gewässerschutzes.
Datenschutz und Durchführung
Der Schutz der Privatsphäre hat für die Gemeinde höchste Priorität. Während der Befliegung gilt daher:
• Erfasst werden ausschließlich der Bachlauf und die Uferbereiche.
• Personen sowie private Aufenthaltsbereiche werden nicht aufgenommen.
• Die Befliegung erfolgt durch geschulte Drohnenpiloten der Gemeinde Saarwellingen.
• Die Auswertung der Aufnahmen erfolgt ausschließlich für Zwecke der Gewässerunterhaltung.
Gemeinsame Verantwortung für Gewässerschutz und Hochwasservorsorge
Ein freier und gepflegter Gewässerrandbereich trägt wesentlich dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten und die Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen zu mindern.
Die Gemeinde Saarwellingen setzt daher bewusst auf Information, Transparenz und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Gemeinde Saarwellingen
Bauamt
Informationen für Gewässeranlieger
Die Gemeinde Saarwellingen weist alle Anlieger an Bächen und Gräben darauf hin, dass entlang oberirdischer Gewässer ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern Breite einzuhalten ist (§§ 55, 56 und 57 Saarländisches Wassergesetz (SWG) in Verbindung mit §§ 38, 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG))
Dieser Streifen dient dem Schutz des Gewässers, dem Erhalt der Ufervegetation und der Sicherstellung der Gewässerunterhaltung.
Wer gilt als Gewässeranlieger?
Als Gewässeranlieger gelten alle Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Grundstücke direkt an ein oberirdisches Gewässer (z. B. Bach, Graben oder Teich) grenzen. Auch wenn das Gewässer durch private Grundstücke verläuft, bleibt es Teil des öffentlichen Gewässers und unterliegt den Vorschriften des Wasserrechts.
Warum gibt es den 5-Meter-Gewässerrandstreifen?
Der Gewässerrandstreifen dient mehreren wichtigen Zwecken:
• dem Schutz der Wasserqualität,
• dem Erhalt der Ufervegetation und der Tierwelt,
• der Sicherstellung des Wasserabflusses, insbesondere bei Starkregenereignissen,
• sowie der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerunterhaltung durch die Gemeinde (z. B. Kontrolle, Pflege, Rückschnitt und Räumung).
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, muss der Gewässerrandstreifen von baulichen Anlagen, Aufschüttungen, Ablagerungen oder sonstigen Beeinträchtigungen freigehalten werden.
Pflichten der Gewässeranlieger
Im 5-Meter-Randstreifen sind folgende Handlungen nicht erlaubt:
- Errichten von baulichen Anlagen (z. B. Zäune, Mauern, Gartenhäuser)
- Ablagerung von Holz, Kompost, Steinen oder sonstigem Material
- Düngung, Pflügen oder Spritzen landwirtschaftlicher Flächen
- Entfernen von Gehölzen oder natürlicher Ufervegetation ohne Genehmigung
Erlaubt sind:
- Schonende Pflegemaßnahmen der Vegetation
- Zugang und Unterhaltung durch die Gemeinde
Gewässeranlieger sind außerdem verpflichtet, den Randstreifen frei von Hindernissen zu halten und die Zugänglichkeit für Unterhaltungsarbeiten zu gewährleisten.
Kontrolle und Information: Die Gemeinde führt drohnenunterstützte Gewässerschau durch
Die Gemeinde Saarwellingen informiert frühzeitig darüber, dass in den kommenden Wochen (ab KW 03/2026) eine drohnenunterstützte Gewässerschau durchgeführt wird. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger transparent über Ablauf, Zweck und Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.
Warum eine drohnenunterstützte Gewässerschau?
Die Gewässerunterhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Natur, der Wasserqualität und der Anlieger.
Mit Hilfe moderner Drohnentechnik können:
- schwer zugängliche Uferbereiche sicher erreicht werden,
- der Zustand des Gewässers schneller und präziser dokumentiert werden,
- Engstellen, Ablagerungen und Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden,
- Maßnahmen des Hochwasserschutzes besser bewertet und vorbereitet werden.
Die Drohne ersetzt dabei nicht die reguläre Gewässerschau, sondern unterstützt sie.
Ausgebildete Drohnenpiloten aus dem Bauamt
Die Befliegung erfolgt durch geschulte und zertifizierte Drohnenpiloten des Bauamts, die über entsprechende Sachkundenachweise und Flugerfahrung verfügen. Damit ist eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung gewährleistet.
Rechtliche Grundlage & Allgemeinerlaubnis
Die Gemeinde Saarwellingen verfügt über eine Allgemeinerlaubnis für Drohnenflüge im öffentlichen Interesse. Der Einsatz erfolgt ausschließlich zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben der Gewässerunterhaltung nach WHG und SWG. Damit ist sichergestellt, dass die Flüge im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und luftrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
Was wird gefilmt – und was nicht? (Datenschutz)
Der Schutz der Privatsphäre hat höchste Priorität.
Erfasst werden ausschließlich:
- der Bachlauf,
- der 5-Meter-Uferstreifen,
- sichtbare Hindernisse oder Beeinträchtigungen.
Nicht erfasst werden:
- private Aufenthaltsbereiche,
- Personen,
- Innenbereiche von Grundstücken.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich durch das Umweltamt.
Wann wird geflogen?
Die Befliegungen finden voraussichtlich Anfang des Jahres 2026 statt – abhängig von Witterung und Vegetationsstand.
Der detaillierte Flugplan mit den einzelnen Abschnitten des Ellbachs (Reisbach → Saarwellingen) und des Lohbachs (Schwarzenholz → Saarwellingen) wird:
- in den Wellinger Nachrichten,
- über Flugblätter in den betroffenen Bereichen,
- auf der Gemeinde-Homepage,
- sowie über den WhatsApp-Kanal veröffentlicht.
Damit wissen alle Anlieger frühzeitig, wann welcher Abschnitt beflogen wird – und können ggf. vorher noch Hindernisse oder Ablagerungen im 5-Meter-Streifen beseitigen.
Ziel: Transparenz und Vertrauen
Mit der frühzeitigen Ankündigung möchte die Gemeinde zeigen, dass:
- die Maßnahme offen, nachvollziehbar und bürgerfreundlich erfolgt,
- der Drohneneinsatz kein Kontrollinstrument, sondern ein Werkzeug des Gewässerschutzes ist,
- Bürgerinnen und Bürger aktiv eingebunden werden,
- und die Gemeinde auf moderne, sichere und effiziente Methoden setzt.
Der Schutz unserer Gewässer ist eine gemeinsame Aufgabe – die Gemeinde schafft hierfür verlässliche und transparente Rahmenbedingungen.
Ein ausführliches Merkblatt für Gewässeranlieger sowie das Faltblatt „Tipps für Gewässeranlieger“ stehen unter folgendem Download-Link im PDF-Format zur Verfügung oder sind im Rathaus (Umweltamt) erhältlich: Download-Link Faltblatt „Tipps für Gewässeranlieger“

