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Einbahnstraßenregelung Schwimmbad

Ab Montag, dem 20.07.2026 wird die Verkehrsregelung am Freibad geändert. Um den Verkehrsfluss und die Erreichbarkeit für Rettungskräfte zu verbessern, wird eine Einbahnstraßenregelung installiert. Das heißt, zukünftig kann das Freibad nur aus Richtung der Lebacher Straße befahren werden. Aus Richtung Bilsdorfer Straße ist das Befahren nicht mehr möglich.
Die Regelung gilt vorerst bis 30.09.2026. Diese wird in der Anfangszeit durch die Ortspolizeibehörde kontrolliert.
Ich bitte um Beachtung.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde 
Dr. Horst Brünnet