Startseite der Gemeinde Saarwellingen

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Saarwellingen

Als Bürgermeister der Gemeinde Saarwellingen begrüße ich Sie ganz herzlich. Auf unserer Internetseite bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Informationen rund um das Rathaus, zu unseren Bürgerdiensten aber auch zu Kultur und Tourismusangeboten. Darüber hinaus wollen wir unseren Gästen und Besuchern unsere schöne Gemeinde mit ihren vielfältigen Angeboten vorstellen sowie Gewerbetreibende und Industrieunternehmen von einer Ansiedlung in unseren bestens angebundenen Gewerbe- und Industriegebieten überzeugen.

Kurz und gut: Wir möchten Ihnen Lust auf Saarwellingen machen!

Eingebettet in eine herrliche Landschaft verfügt die Gemeinde Saarwellingen über eine intakte Infrastruktur und attraktive Angebote in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Freizeit mit einem ausgeprägten Vereins- und Kulturleben. Als ausgezeichnete familienfreundliche Kommune bietet die Gemeinde Saarwellingen vielfältige Betreuungsangebote im KiTa- und Grundschulbereich an und investiert in allen drei Ortsteilen kontinuierlich in die Förderung des sozialen, gesundheitlichen, kulturellen aber auch wirtschaftlichen Wohles sowie der Schaffung eines lebenswerten Naherholungsangebots. Überzeugen Sie sich selbst von der Attraktivität und Lebensfreude unserer Gemeinde bei einem Besuch in unserem virtuellen Saarwellingen.

Ihr Horst Brünnet

Ausschreibung Schiedsperson Schwarzenholz

Frist: 15.10.2026

Für den Schiedsbezirk Ortsteil Schwarzenholz ist

eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann (Schiedsperson)

für die Amtsperiode 2026 bis 2031 zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch den Ortsrat Schwarzenholz.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Wahl stellen möchten, können sich bis zum 15.10.2026 schriftlich an folgende Adresse bewerben:

Gemeinde Saarwellingen
Amt 32 – Ordnungsamt
Schlossplatz 1
66793 Saarwellingen

Bewerbungen können auch persönlich im Rathaus Saarwellingen oder per E-Mail an abgegeben werden.

Schiedspersonen werden für fünf Jahre gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Zu Schiedspersonen können Personen gewählt werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
In das Amt soll nicht berufen werden,
1.    wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
2.    wer nicht in dem Schiedsbezirk wohnt,
3.    wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Saarwellingen, den 21.08.2026
Dr. Brünnet
Bürgermeister

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